Zwei-plus-Vier-Vertrag

Zwei-plus-Vier-Vertrag
Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland vom 12.9.1990 (BGBl II 1318), dem mit Vertragsgesetz vom 11.10.1990 (BGBl II 1317) zugestimmt wurde, abgeschlossen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der DDR, Frankreich, der damaligen Sowjetunion, Großbritannien und den USA. Der Z.-p.-V.-V. bildete die außenpolitische Grundlage der Herstellung der Einheit Deutschlands. Nach seinem Inkrafttreten am 15.1.1991, hat das vereinte Deutschland die volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten (Art. 7 II).

Lexikon der Economics. 2013.

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